Stornobedingungen und AGB

Für Stornierungen berechnen wir folgende Ausfallbeträge:

  • ab 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin 20 % des Betrages für die bestellte Leistung
  • ab der 4. Woche vor dem vereinbarten Termin 60 % des Betrages für die bestellte Leistung
  • ab der 2. Woche vor dem vereinbarten Termin 80 % des Betrages für die bestellte Leistung
  • Bei einer Unterschreitung bis zu 10 % der gemeldeten Teilnehmerzahl berechnen wir keine Ausfallbeträge.

Bei allen darüber hinausgehenden Unterschreitungen der gemeldeten Teilnehmerzahlen berechnen wir die vorstehend genannten Ausfallbeträge. Maßgebend für die rechtzeitige Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Stornoanzeige beim Tagungshotel Wiesenhaus Loheland 36093 Künzell - Loheland bzw. der fernschriftliche Eingang dort unter der Telefax-Nr.: +49 (0)661 -  392-777.

 

Ausführliche AGBs:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tagungs- und Ferienhotels “Wiesenhaus“ der Loheland-Stiftung (Stand 1. Dezember 2003)

Wir sind bestrebt, Ihren Aufenthalt in unserem Tagungs- und Ferienhotel “Wiesenhaus“ so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb ist es erforderlich, dass Ihnen Art und Umfang unserer beiderseitigen Leistungen und Verpflichtungen bekannt sind. Dazu dienen unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast oder Veranstalter und uns als Tagungs- und Ferienhotel regeln.  

Allgemeines

Für unsere sämtlichen Leistungen, Lieferungen und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes oder Veranstalters erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Sie werden weder durch unser Stillschweigen noch durch unsere Leistung selbst Vertragsinhalt. Bei Unternehmern gelten unsere Bedingungen bereits jetzt auch für alle zukünftigen Verträge als vereinbart.  

I. Vertragsabschluss   Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Die vorbehaltslose Annahme der von uns bereitgestellten Veranstaltungsräume und Zimmer durch den Gast oder Veranstalter stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

II. Vertragsgegenstand

Im Rahmen des Vertragsinhaltes werden wir die bestellten Veranstaltungsräumlichkeiten und Zimmer zu den nachfolgend genannten weiteren Bedingungen bereitstellen.Vereinbarte Vorreservierungen oder Kontingenthaltungen von Veranstaltungsräumen und Zimmern sind für beide Vertragsteile bindend. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, nach Ablauf einer vereinbarten Optionsfrist, die vereinbarten Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Veranstaltungsräume stellen wir in Relation zur Anzahl der Teilnehmer zur Verfügung. Die Kosten für die Veranstaltungsräume sind in der Vollpensionspauschale und der Tagespauschale enthalten. Wird vom Gast oder Veranstalter ein größerer Veranstaltungsraum gewünscht oder benötigt, erfolgt eine anteilige zusätzliche Berechnung. Für Tagesveranstaltungen, die ohne Tagespauschale gebucht werden, wird eine Raummiete erhoben. Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder den getroffenen Vereinbarungen und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die reservierten Veranstaltungsräume stehen dem Gast oder Veranstalter zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache mit uns. Die reservierten Zimmer für die Unterbringung der Veranstaltungsteilnehmer stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 9:00 Uhr den Teilnehmern zur Verfügung. Sofern nicht schriftlich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, sind wir berechtigt reservierte und bereitgestellte Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben.Sofern keine bestimmten Veranstaltungsräume bzw. Zimmer bestellt wurden, behalten wir uns die Zuweisung der Räumlichkeiten vor, die der Anzahl der gemeldeten Teilnehmer entsprechen.Grundsätzlich sind die Vertragsparteien an die vertraglichen Verpflichtungen gebunden. Wir sind jedoch bereit, rechtzeitige Stornierungen unter nachfolgenden Bedingungen anzuerkennen. Für Stornierungen berechnen wir folgende Ausfallbeträge:bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin 20 % des Betrages für die bestellte Leistung;ab der 4. Woche vor dem vereinbarten Termin 60 % des Betrages für die bestellte Leistung;ab der 2. Woche vor dem vereinbarten Termin 80 % des Betrages für die bestellte Leistung: Bei einer Unterschreitung bis zu 10 % der gemeldeten Teilnehmerzahl berechnen wir keine Ausfallbeträge. Bei allen darüber hinausgehenden Unterschreitungen der gemeldeten Teilnehmerzahlen berechnen wir die vorstehend genannten Ausfallbeträge. Maßgebend für die rechtzeitige Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Stornoanzeige bei dem Tagungs- und Ferienhotel “Wiesenhaus“ bzw. der fernschriftliche Eingang dort unter der Telefax-Nr.: (06 61) 392-777.  

III. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind ab Zugang ohne Abzug sofort zahlbar. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.Wir behalten uns die Annahme von Akzepten und Wechseln für jeden Einzelfall vor. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungs Statt, angenommen. Die Forderung gilt erst nach Einlösung oder Gutschrift der Zahlung als erfüllt. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Gastes oder des Veranstalters. Im Falle eines Wechsel- oder Scheckprotestes können wir unter Rückgabe des Wechsels oder Schecks sofortige Bezahlung, auch für später fällige Papiere, verlangen. Bei Zahlung durch Bank- oder Postüberweisung gilt die Zahlung mit der Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.Gerät der Gast oder Veranstalter mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen p. a. in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Wenn der Gast oder Veranstalter kein Verbraucher ist, berechnen wir Verzugszinsen p. a. in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz.Der Gast oder Veranstalter kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet.Der Gast oder Veranstalter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.  

IV. Gewährleistung und Haftung

Mängel sind nach Feststellung unverzüglich anzuzeigen.Ist die Mängelanzeige begründet, so sind wir bemüht unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Kann eine vertragsgemäße Unterbringung oder Bereitstellung von Veranstaltungsräumen nicht erfolgen, sind wir berechtigt für einen angemessenen und gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Tagungs- und Ferienhotels “Wiesenhaus“ zu sorgen. Erfolgt eine angemessene Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist oder schlägt diese fehl, so ist der Gast oder Veranstalter nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Nach Durchführung und Beendigung der Veranstaltung kann der Gast oder Veranstalter nur die Herabsetzung des Preises für die beanstandeten Leistungen verlangen.Die Ziff. 2 gilt nicht für Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, die nicht ausdrücklich Gegenstand der Vertragsvereinbarung sind. Diese werden zwar nach Möglichkeit sofort beseitigt, aber ein Zurückbehaltungsrecht oder das Recht zur Minderung, Rücktritt und Schadensersatz kann nicht begehrt werden.Für vom Gast oder Veranstalter und seinen Teilnehmern eingebrachte Gegen-stände wird nur innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Ein besonderer Verwahrungsvertrag kommt daher nicht zustande. Dies gilt auch für die von uns bereitgestellten Parkplätze.Für Schäden – auch aus Verzug oder Unmöglichkeit – haften wir unbeschränkt nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, eines unserer Erfüllungsgehilfen oder Vertreters vorliegt. In allen übrigen Fällen schließen wir eine Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Der Gast oder Veranstalter haftet für Verluste oder Schäden die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Teilnehmer verursacht worden sind. Ist der Gast oder Veranstalter zum Schadensersatz verpflichtet, so beträgt dieser pauschal 25 % des Auftragsvolumens. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Gast oder Veranstalter einen geringeren Schaden nachweisen können.

V. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.Ist der Gast oder Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, so gilt für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Erfüllungsort Fulda. Demzufolge ist Fulda als Gerichtsstand des Erfüllungsortes anzusehen. Wir sind jedoch berechtigt, den Gast oder Veranstalter auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Gast oder Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dessen Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Vorschrift.       

36093 Künzell - Loheland, Tel.: +49 (0)661 - 392-700, Fax: 392-777E-Mail: info(at)wiesenhaus.de,

Web: www.wiesenhaus.de