Die Rudolf-Steiner Schule in Loheland ist eine Waldorfschule und als solche eine staatlich anerkannte, öffentlich zugängliche Schule in freier Trägerschaft mit „besonderer pädagogischen Prägung“.
Sie ist zudem eine gemeinnützige Einrichtung: Alle Zuschüsse und Einnahmen fließen direkt in die pädagogische Arbeit und die zu ihrer Gestaltung bestimmten Voraussetzungen ein.
Schulen in freier Trägerschaft werden finanziell grundsätzlich aus drei Quellen getragen:
- Staatlichen Zuschüssen,
- Elternbeiträgen in Form des Schulgeldes und
- außerordentlichen Erträgen (Spenden, Fundraising, Sponsoring).
Diese drei Quellen sind notwendig, weil Schulen in freier Trägerschaft nicht in der gleichen Höhe finanziert werden wie Schulen in staatlicher Trägerschaft . Sie erhalten deutlich weniger öffentliche Mittel (genauere Zahlen finden Sie unter dem Menupunkt "staatliche Zuschüsse). Die Differenz zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten des Schulbetriebs muss aus Eigenmitteln erbracht werden. Dies sind - neben den oben genannten Sondererträgen - vor allem die Schulgeldbeiträge der Elternhäuser. Wir sind somit für unsere laufenden Haushalte auf diese Elternbeiträge angewiesen.
Unsere Schule erhebt Regelbeiträge, die als ein Minimum zur Finanzierung der Schule angesehen werden können. In einem persönlichen Gespräch der Eltern mit dem Elternbeitragskreis wird das Schulgeld für die jeweilige Familie festgelegt. Dabei spielt die Anzahl der Kinder einer Familie in Loheland sowie die Einkommensverhältnisse der Eltern eine wesentliche Rolle. Denn Waldorfschulen sollen von Kindern aller Eltern besucht werden, unabhängig davon, welches Einkommen die Eltern erzielen.
Eltern mit höherem Einkommen, ermöglichen durch ein freiwilliges erhöhtes Schulgeld einen sozialen Ausgleich (Solidargemeinschaft). die Höhe des Schulgeldes wird in einen persönlichen Gespräch mit dem Elternbeitragskreis ermittelt
In besonderen und akuten Ausnahmefällen mit erheblicher Verschlechterung der finanziellen Möglichkeiten einer Familie kann auf Antrag eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden (z.B. Trennung, Scheidung, Tod eines Elternteils).
Näheres hierzu finden Sie unter den folgenden Unterpunkten.
